Neueste Meldungen
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Meldung Erwerbstätigkeit VA/Flüchtlinge
Ab dem 1. Januar 2019 genügt für die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) eine einfache Meldung. Die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel ist gemäss Art. 85a AIG vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde am Arbeitsort zu melden.
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313 / Cham: Neulenkerin verursacht Auffahrunfall
313 / Cham: Neulenkerin verursacht Auffahrunfall
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Die Schule Kirchbühl in Cham ist neues Mitglied im Schulnetz21 des Kantons Zug
Die Schule Kirchbühl in Cham ist neues Mitglied im Schulnetz21 des Kantons Zug
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312 / Zug: Überholt, gestreift, diskutiert und weitergefahren – Zeugenaufruf
312 / Zug: Überholt, gestreift, diskutiert und weitergefahren – Zeugenaufruf
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Frühere Büroschliessung am 6.1.2020
Das Handelsregister- und Konkursamt schliesst bereits um 15.30 Uhr
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Die Klasse L3a der KSM benennt Exoplaneten
Die Klasse L3a der KSM benennt Exoplaneten
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Vergabe des Zentralschweizer Ateliers in New York 2021
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Zuger Kunstschaffende mit Atelierstipendien ausgezeichnet
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311 / Oberägeri: Flammen in einem Entsorgungsbehälter
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«InBeZug»: Regierung gibt Startschuss für Gesetzesrevision
Medienmitteilung vom 16. Dezember 2019